Beate Schulz Heilpraktikerin
Praxis für Klassische Homöopathie
und Systemische Familientherapie
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung von Heilpraktikern grundsätzlich nicht übernehmen.
Bei privaten Krankenversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen sind Kostenübernahmen je nach Vertrag bis zu 100% möglich.
Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Sie erhalten eine Rechnung, welche von Privatkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfe (Beamte) anerkannt werden, so dass Behandlungskosten ganz oder teilweise erstattet werden.